Festsetzung der Grundsteuer 2021
12.01.2021
Die Hebesätze für die die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und für Grundstücke (Grundsteuer B) bleiben im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr unverändert. Dies hat der Gemeinderat mit der Haushaltssatzung am 21.12.2020 in öffentlicher Gemeinderatssitzung beschlossen.
Die Bekanntmachung können Sie hier abrufen.