Aktuell

3G-Regelung


Mit der neuen Coronaverordnung haben sich die Bedingungen für einen Besuch des Schopfheimer Freibads, der Stadtbibliothek und des Museums geändert:

Ab sofort ist der Besuch in den Einrichtungen nur mit einem Impf- oder Genesenennachweis oder einem maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Antigen-Schnelltest möglich. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis einschl. 15 Jahre benötigen keinen Nachweis, und gelten als getestet.

In Innenräumen besteht eine Maskenpflicht. Die Abstandsregelung von 1,5 Meter ist weiterhin einzuhalten.

Onlinetickets für das Schwimmbad: www.schopfheim.de/freibad.