Nächtliche Ausgangsbeschränkungen für ungeimpfte außer Kraft
17.12.2021
Fünf Tage in Folge lagen die Sieben-Tage-Inzidenzwerte des Landkreises Lörrach unter 500, so dass ab morgen, Donnerstag, 16. Dezember, die verschärften Maßnahmen für nicht-genesene und nicht-geimpfte Personen nach § 17a Abs.2 Corona-Verordnung außer Kraft treten. Damit entfällt die nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag ab 0 Uhr.
- Es gelten weiterhin die Maßnahmen der Alarmstufe II.
Nach Grundlage der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg treten die weiteren Beschränkungen nach § 17a Abs.2 Corona-Verordnung für nicht-immunisierte Personen zusätzlich zu den Maßnahmen der Alarmstufe II wieder in Kraft, wenn die Inzidenz an zwei Tagen in Folge wieder bei mindestens 500 liegt.