Aktuell

Ukrainische Geflüchtete


Sammeltermine zwischen dem 17. und 30. Mai / Ausländerbehörde ist auf über 800 Anträge vorbereitet.

Sammeltermin für Schopfheim am 30. Mai. Alle Termine und Zeiten, sowie weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen finden Sie hier.

Um die Flut an Anträgen ukrainischer Geflüchteter zügig bewältigen zu können, ruft die Ausländerbehörde des Landratsamtes Lörrach ab 17. Mai Geflüchtete auf, sich je nach aktuellem Wohnort im Kreis zum entsprechend für die Gemeinde reservierten Termin bei der Ausländerbehörde einzufinden. Die Termine liegen zwischen dem 17. und 30. Mai und finden in der Palmstraße 3, Haus 2 in Lörrach statt. In dieser Zeit werden keine neuen individuellen Termine vergeben, damit sich die Mitarbeitenden gänzlich auf die Abarbeitung nach Gemeinden konzentrieren und so möglichst vielen Menschen in kurzer Zeit weiterhelfen können. Unabhängig von den Gemeindetagen bleiben in dem Zeitraum bereits vergebene Termine für ukrainische Geflüchtete bestehen.

Die Ausländerbehörde rechnet mit circa 800 Anträgen auf einen Aufenthaltstitel. Möglich ist die gestraffte Bearbeitung nur durch die Unterstützung von Mitarbeitenden aus anderen Fachbereichen und durch den Aufbau von Arbeitsstraßen. Scouts werden an den Sammelterminen für einen reibungslosen Ablauf sorgen. Dennoch muss man sich, je nach Andrang, auf mögliche Wartezeiten vor Ort einstellen.

Mitzubringen sind der Reisepass, ein biometrisches Lichtbild sowie ein ausgefülltes Antragsformular auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Das Antragsformular wurde den Geflüchteten größtenteils schon zugesandt. Alternativ können die Anträge unter www.loerrach-landkreis.de/ukrainehilfe/aufenthaltstitel heruntergeladen werden. Soweit weitere Personenstandsurkunden vorhanden sind, sollten diese möglichst auch mitgebracht werden. Wichtig: Alle Familienmitglieder müssen anwesend sein und für jede einzelne Person ist ein Formular auszufüllen.

Die Städte und Gemeinden sind bereits im Rahmen der engen Zusammenarbeit über die Vorgehensweise informiert worden, gleiches gilt für die Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager sowie die dem Landratsamt bekannten ehrenamtlichen Helferkreise.