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Feuermachen im und am Wald


Polizeiliche Anordnung gilt ab Donnerstag, den 21. Juli 2022 für zunächst einen Monat

Wegen der derzeitigen Hitzewelle und der anhaltenden Trockenheit durch unzureichende Niederschläge ist für die kommenden Wochen weiterhin mit einer erhöhten Waldbrandgefahr zu rechnen. Das Landratsamt Lörrach hat daher eine polizeiliche Anordnung erlassen, die jegliche Art von Feuer im Wald und bis zu 100 Meter Abstand zum Wald verbietet. Das gilt insbesondere auch für öffentliche Feuer- und Grillstellen. Das Verbot tritt morgen (21. Juli) in Kraft und gilt zunächst bis zum 20. August 2022. Sollte es die Situation erfordern, wird die Anordnung nochmals verlängert. Bei Missachtung des Verbots können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Eine kleine Unachtsamkeit kann bei dieser extremen Trockenheit bereits ausreichen, um einen Brand auszulösen. Ein kontinuierlich vorhandener Wind kann dann dazu führen, dass sich ein Feuer sehr schnell ausbreitet. Deshalb bittet das Landratsamt Lörrach alle Waldbesucher um erhöhte Vorsicht.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Jegliche Art von Feuer im Wald und in einem Abstand von 100 Metern zum Waldrand ist verboten
  • Rauchverbot
  • Nicht gestattet ist das Grillen im und am Wald, auch nicht auf gekennzeichneten Feuerstellen und Grillplätzen oder auf mitgebrachten Gartengrillgeräten
  • Kein Feuerwerk
  • Bitte Autos nicht seitlich an Waldwegen parken, damit großen Löschfahrzeugen nicht die Zufahrt versperrt wird.
  • Bitte Fahrzeuge nicht im hohen Gras parken: Heiße Katalysatoren an der Fahrzeugunterseite können dürres Gras in Brand setzen
  • Bei einem Brand bitte umgehend die Feuerwehr unter 112 informieren