Aktuell

Bewerbungsfrist für ESF-geförderte Sozial-Projekte


Der Europäische Sozialfonds (ESF) wird auch künftig als "ESF Plus" wichtigstes Finanzierungs- und damit auch Förderinstrument der EU für Investitionen in Menschen sein.

Das Landratsamt Lörrach als Verwaltungsbehörde des ESF für den Landkreis Lörrach weist darauf hin, dass die Bewerbungsfrist für die Förderung von Projekten in den Bereichen des spezifischen Ziels h) für das Jahr 2023 am 15.09.2022 endet. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die ESF Plus-Förderanträge entsprechend den gültigen Regularien eingereicht sein.

Für das Jahr 2023 gilt in der regionalen Förderung das spezifische Ziel h): Soziale Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe und Bekämpfung der Armut. Hierbei gelten die vom Regionalen ESF-Arbeitskreis verabschiedeten regionalen Förderschwerpunkte: Zum einen für besonders benachteiligte Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen, Menschen, die von Diskriminierung und Exklusion bedroht sind sowie (geflüchtete) Frauen mit Gewalterfahrung / in prekären Lebenssituationen. Zum anderen liegt ein Schwerpunkt auf vom Schulabbruch bedrohte Kinder und Jugendliche ab Sekundarstufe 1; marginalisierte, benachteiligte „entkoppelte“ und gegebenenfalls von Wohnungslosigkeit bedrohte junge Menschen.

Insgesamt sind für das Jahr 2023 im Landkreis Lörrach 209.090 Euro zu vergeben, der Durchführungszeitraum der Projekte ist vom 01.01.2023 bis 31.12 2023 oder 31.12 2024. Die Projekte können grundsätzlich bis zu 40 Prozent aus dem ESF Plus gefördert werden. Der Anteil ESF Plus sollte nicht unter 30 Prozent liegen.

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der neuen Förderperiode 2021-2027 das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der ESF den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung.

Ein wichtiges Ziel des ESF Plus ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die europäische Säule sozialer Rechte, die EU-Grundrechtecharta und die UN-Behindertenrechtskonvention in die Praxis umzusetzen. Zudem müssen die Projekte chancengleich und geschlechtergerecht sein. In Baden-Württemberg konzentriert sich der ESF Plus dazu insbesondere auf die Förderung von nachhaltiger Beschäftigung, lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und Bekämpfung von Armut.

Dieses erfolgt durch die Kofinanzierung nationaler, regionaler und lokaler Projekte, die auf die Erhöhung der Beschäftigungsquote, die Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze und einer stärkeren Integration auf dem Arbeitsmarkt in den Mitgliedsstaaten und ihren Regionen abzielen.

Die Umsetzung der ESF-Maßnahmen vor Ort erfolgt über Projekte, die von verschiedenen öffentlichen und privatwirtschaftlichen Trägern durchgeführt werden.

Die Antragsstellung für 2023 ist ausschließlich über das Online-Verfahren ELAN möglich. Unbedingt zu beachten sind die unter www.esf-bw.de hinterlegten aktuellen Hinweise und Förderregularien sowie die Regionale Arbeitsmarktstrategie für die Umsetzung des ESF im Landkreis Lörrach 2023 unter www.loerrach-landkreis.de/esf.