Aktuell

Schöffenwahl


In diesem Jahr werden bundesweit Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2024-2028 gewählt.

Für diese spannende und verantwortungsvolle Tätigkeit werden Personen gesucht, die als Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Rechtsprechung, auch Judikative genannt, stellt neben der ausführenden Gewalt (Exekutive) und der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) den dritten Baustein der Staatsgewalt dar. Die Gewaltenteilung ist ein fundamentaler Bestandteil eines Rechtsstaats.

Der Gemeinderat schlägt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht mindestens 20 Schöffinnen/Schöffen vor. Der Ausschuss wählt aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Personen, die in der Gemeinde Schopfheim wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die den Verlust zur Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige (Richterinnen/Richter, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen/Polizeivollzugsbeamte,  Bewährungshelferrinnen/Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdienerinnen und Religionsdiener dürfen nicht zu Schöffinnen oder Schöffen gewählt werden.

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, d. h. sie müssen die Wahrscheinlichkeit, ob sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdiensts - gesundheitliche Eignung.

Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und dem Sinn und Zweck von Strafen Gedanken gemacht haben. Eine juristische Vor-/Ausbildung wird nicht benötigt. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkung- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn die oder der Angeklagte aufgrund ihres/seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffinnen und Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffinnen und Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf die/den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Sofern Interesse bei der Übernahme dieses Amtes besteht, können die Bewerbungsformulare auf der Homepage der Stadt Schopfheim unter https://www.schopfheim.de/de/Rathaus/Politik/Schoeffenwahl heruntergeladen werden. Hier sind auch die rechtlichen Voraussetzungen und Ausschlussgründe nochmals aufgeführt.