Aktuell

Grundsteuerreform – Grundsteuer A


Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt die Grundsteuer A.
Für diese muss im Zuge der Grundsteuerreform ebenfalls eine Grundsteuererklärung bis zum 31. März 2023 abgegeben werden.

Auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg  sind Antworten auf die häufigsten Fragen zur Grundsteuererklärung bei Land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zusammengestellt.

Dort ist auch ein neues Erklärvideo zu finden. Dieses soll bei der Erklärungsabgabe der Grundsteuer A unterstützen.

Weitere wichtige Hinweise für die Grundsteuererklärung und eine Schritt-für-Schritt Anleitung sind über die Webeseite der Finanzämter Baden-Württemberg hinterlegt.