Dienstleistung

Schwerbehindertenausweis

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Mitarbeiter
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Erforderliche Unterlagen

- Berichte der letzten 2 Jahre (wie unten beschrieben)
- 1 Foto

Sie können das Antragsverfahren beschleunigen, wenn Sie zu allen geltend gemachten Gesundheitsstörungen die bereits vorhandenen Arzt- und Facharztberichte, Entlassungsberichte über Kur- oder Krankenhausaufenthalte usw. der letzten zwei Jahre bei Ihrem behandelnden Arzt anfordern (evt. könne hierfür Kosten anfallen, diese werden nicht übernommen) und Ihrem Antrag in Fotokopie (bitte keine Originale) beilegen.

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Weitere Hinweise

Ausgabe von Ausweisen
Sie werden vom Landratsamt Lörrach, Sachgebiet Schwerbehinderung, unterrichtet, sobald der Ausweis bei uns zur Abholung bereit steht.
Falls Sie bei der Beantragung kein Foto mitgeschickt haben, müssen Sie uns bei der Abholung ein aktuelles Foto vorlegen. Der Schwerbehindertenausweis ist nur mit Foto gültig.


Verlängerung
Ausweise können verlängert werden, wenn sich keine anderen Daten ändern. Ein Ausweis kann dreimal auf der Vorderseite verlängert werden. Der Schwerbehindertenausweis wird zur Verlängerung an das Landratsamt Lörrach weitergeleitet.


Rundfunkgebührenbefreiung
Wenn das Merkzeichen "RF" erteilt wurde (auf der Rückseite vermerkt), dann können Sie bei uns unter Vorlage des Ausweises die Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen. Hierfür wird zusätzlich die Teilnehmernummer der GEZ benötigt. Wenn Sie schon bei der GEZ angemeldet sind, finden Sie Ihre Teilnehmernummer auf der Anmeldebestätigung der GEZ, auf dem Kontoauszug der Bank oder auf der Einzahlungsquittung.

Hinweis:
Wenn Sie die Rundfunkgebührenbefreiung erhalten haben, können Sie bei uns oder direkt bei der Telekom den Sozialtarif beantragen. Hierfür wird Ihre Kundennummer der Telekom (finden Sie auf Ihrer Telefonrechnung) benötigt.

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Zugehörigkeit zu
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