Plakate / Plakatierung
Für die Anbringung von Plakaten beziehungsweise für die Ausstellung von Werbetafeln im öffentlichen Verkehrsraum benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis nach § 16 Straßengesetz.
Die Stadt Schopfheim erteilt für temporäre Veranstaltungen in Schopfheim, unter bestimmten Voraussetzungen auch für überregionale Veranstaltungen außerhalb, Erlaubnisse, soweit die öffentlichen Anschlagstellen (Litfasssäulen und Großflächenanschlagtafeln) nicht genutzt werden können.
Pro Veranstaltung werden maximal 20 Plakate genehmigt.
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Für die von Ihnen gewünschten Leistungen steht ein Online-Bezahlsystem zur Verfügung. Plakatierungserlaubnis beantragen (Online)
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Sondernutzungserlaubnis - Plakatierung, Plakatständer, Werbetafeln (PDF)
Eine Kopie/Bild des entsprechenden Plakates muss dem Antrag beigefügt werden.
Mit der Genehmigung erhalten Sie Genehmigungsaufkleber, die auf jedem doppelseitigem Plakat anzubringen sind.
Die Dauer der Plakatierung ist auf maximal 2 Wochen vor der Veranstaltung beschränkt.
Ihr Antrag sollte mindestens 14 Tage vor Plakatierungsbeginn vorliegen.
1 Woche:
Gewerblich: 50,00 Euro (40,00 Euro + 10,00 Euro Verwaltungsgebühr)
Vereine: 40,00 Euro (30,00 Euro + 10,00 Euro Verwaltungsgebühr)
2 Wochen:
Gewerblich: 90,00 Euro (80,00 Euro + 10,00 Euro Verwaltungsgebühr)
Vereine: 70,00 Euro (60,00 Euro + 10,00 Euro Verwaltungsgebühr)
§ 16 Straßengesetz