Schneeräumpflicht
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stellv. Fachgruppenleiterin, Straßenverkehr
Bei der Schneeräumpflicht handelt es sich um eine Verpflichtung der Eigentümer.
Bei öffentlichen Straßen oder Gehwegen, die in der Straßenbaulast der Stadt Schopfheim stehen, ist der Fachbereich I, Fachgruppe 2, Tiefbau zuständig.